„Kopflausbefall“
Kopfläuse ernähren sich vom Blut des Menschen. Mittels ihres Saugrüssels stechen sie etwa alle 2-4 Stunden an der befallenen Körperregion zu (z. B. Kopfhaut, Bartregion, Achselhöhle, Augenbrauen). Der Speichel der Kopflaus enthält eine spezielle Substanz, welche die Gerinnung des Blutes verhindert. Dieser Speichel und Fäkalausscheidungen der Laus verursachen Juckreiz.
Die Übertragung der Läuse erfolgt primär von Kopf zu Kopf durch direkten Haarkontakt oder durch nicht gereinigte Kämme bzw. Bürsten. Eine Ansteckung über Gegenstände wie Hauben, Kuscheltiere etc. ist äußerst selten.
Die weißen Lauseier (Nissen) kleben am Haaransatz fest und brauchen etwa 7 Tage zum Schlüpfen. In den darauf folgenden 10 Tagen durchläuft die Laus drei Nymphenstadien, bis sie schließlich als erwachsene Laus noch 30 Tage weiterlebt. Außerhalb des Kopfes überlebt die Laus etwa 2-3 Tage.
Tipps zur Kopflausbekämpfung:
- In der Apotheke sind verschiedene Präparate zur Vorbeugung sowie zur Lausbekämpfung und spezielle Nissenkämme (Zinkenabstand 0,2 bis 0,25 mm) zur Entfernung der Lauseier erhältlich. Die Behandlung erfordert Genauigkeit (d.h. Anwendung des Präparates laut Herstellerangaben) und Geduld, da die Behandlung geraume Zeit in Anspruch nimmt. Nachdem keine erwachsenen Läuse mehr aufzufinden sind, sollte regelmäßig mit dem Nissenkamm nachkontrolliert werden. Hinweis: Wenn die Läuse nicht verschwinden, könnte eine Resistenz gegen den verwendeten Wirkstoff vorliegen. In diesem Fall muss ein anderes Präparat gewählt werden.
- Die Entfernung der Lauseier mit dem Nissenkamm kann durch eine Haarpflege- oder Essigwasserspülung (3 EL Essig auf 1 Liter Wasser) erleichtert werden.
- Kämme und Haarbürsten sind nach jeder Behandlung gründlich zu säubern und sollten nicht von anderen Familienmitgliedern verwendet werden.
- Eine vorbeugende Behandlung von Kontaktpersonen ist nicht notwendig. Die Wohnung braucht nicht mit speziellen Mitteln gereinigt werden, da die Läuse nur auf dem Wirt leben können.
- Menschenläuse können nicht auf Tieren leben, diese müssen daher nicht mitbehandelt werden.
- Bei Kopflausbefall ist umgehend die Schul- oder Kindergartenleitung zu informieren. Nach erfolgreicher Lausbehandlung kann die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden!
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